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Seit 1971

BIWAKIEREN

IN DER NÄHE DES GILEPPE-SEES (BAELEN)

PROFITIEREN SIE VON EINEM RUHIGEN UND ABGELEGENEN ORT, WO SIE SICH IN DER SANFTEN UND BERUHIGENDEN NATUR AUSRUHEN KÖNNEN.

Der Biwakplatz der Gileppe befindet sich in der Nähe des Gileppe-Sees. (Runde um den See: 15 km). Der Talsperrenbau und seine Löwenstatue, die es schon seit seiner Entstehung (1878) gibt, verdienen es, dass man anhält. Vor Ort haben Sie die Möglichkeit zur Restauration, Fahrräder und Tretboote auszuleihen, oder an einer Baumkletteraktivität teilzunehmen…

Der Biwakplatz befindet sich in einem der ausgebreitesten Wäldern Belgiens, der Hertogenwald, am Fuße des Plateaus des Hohen Venns. Der Platz ist das ganze Jahr zugänglich, außer wenige Tage während der Jagd-Saison (Oktober-Dezember). Sie können im Biwakbereich eine Nacht verbringen. Er ist für Wanderer, Fahrradfahrer und Reiter, aber nicht für Führer von motorisierten Fahrzeugen vorgesehen.

Dieser Biwakplatz wird von der Abteilung Natur und Forsten (DNF) des Bezirks Verviers verwaltet. Es finden regelmäßig Kontrollen durch die Forstbeamten des DNFs statt, welche die Besucher bei nicht einhalten der Regeln gebührenpflichtig verwarnen können.

Praktische Informationen

– Es gibt keine Toilette vor Ort.
– Es gibt kein Trinkwasser vor Ort.
– Ein Fluss befindet sich am Rand des Biwakbereichs.
– Der Zugang ist nur zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Pferd erlaubt (kein motorisiertes Fahrzeug erlaubt).
– Der Gileppe-See ist ein Trinkwasser-Reservoir, der erhalten werden sollte. Boote aller Art und Baden sind verboten.
– Die nächstgelegenen Geschäfte befinden sich in Jalhay.

Steckbrief - Platz A

Name des Platzes : La Gileppe (Baelen)
Zahl der Stellplätze : 13
Maximalanzahl an Personnen : 26
Koordinaten : GPS : N 50 34.370  E 6 00.330
°/min/sec : N 50 34 22 E 6 00 19
WGS84 : 50.572833 6.0055
X / Y : 32N 287972  5606606
Zugang : Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter
Rettungsdienst und Notruf : 112
DNF Verviers : +32 (0)87 293 480
cantonnement.nature.forets.verviers@spw.wallonie.be

Vorschriften und gute Praxis

10 Faustregeln zu Ihrer Sicherheit und für einen angenehmen Aufenthalt!

  1. Übertags ist das Zelten von 09h00 bis 18h00 untersagt.
  2. Bitte respektieren Sie die maximale Anzahl Teilnehmer.
  3. Bitte stellen Sie Ihr Zelt, nur auf den dafür vorgesehenen Standort auf.
  4. Permanentes Verbot, Feuer zu machen in Biwakplätzen, unabhängig vom Dürrezustand !

  5. Respektieren Sie die Flora und Fauna sowie die Wasserläufe. Es ist untersagt das Brennholz aus der umliegenden Natur zu gewinnen.
  6. Bitte respektieren Sie die anderen Gäste des Bivouac-Areals. Bivoucplätze sind Orte der Ruhe und Partys sind nicht erlaubt.
  7. Nehmen Sie bitte Ihren Müll wider mit. Der Ort soll einladend und sauber bleiben.
  8. Niemals den Ort verlassen, ohne sich versichert zu haben, dass das Feuer aus ist !
  9. Halten Sie Ihren Hund immer an der Leine.
  10. Anweisungen von Förstern und Polizisten sind zu befolgen.

Verstöße werden gerichtlich und / oder strafrechtlich verfolgt ! Lesen Sie bitte die komplette Charta

RESERVIEREN SIE EINE ÜBERNACHTUNG IM BIWAKBEREICH DER GILEPPE.

Um zu vermeiden, dass der Platz überlaufen wird, haben wir ein Reservierungssystem erstellt.

Sie können einen oder mehrere Bivouac-Plätze reservieren. Je nach Verfügbarkeit. Es dürfen maximal zwei Zelte pro Ort aufgestellt werden, an ja zwei Personen.

Die Verwaltung des Naturparks Hohes Venn-Eifel und das Forstamt verfügen über alle Reservierungsdaten, um auf mögliche Verstöße reagieren zu können.

In der Jagdzeit, bei Unwetter oder bei Forstarbeiten ist es möglich, dass die betroffenen Orte nicht zur Buchung freigegeben sind.

Wenn Sie das Reservierungsformular ausgefüllt haben, bekommen Sie eine Mail, welche Ihre Reservierung bestätigt (prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordnerr bitte).

Um eine Reservierung zu annulieren bitte auf dem Bivouac-Link auf unserer Hompage oder per Mail auf info@botrange.be.
So können andere Camper auch davon profitieren.

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Achtung: ein Stellplatz ist maximal für zwei Zweipersonenzelte vorgesehen

 

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Permanentes Verbot, Feuer zu machen

Permanentes Verbot, Feuer zu machen in Biwakplätzen, unabhängig vom Dürrezustand.