Der Begriff „Landschaft“ bezieht sich auf ein vom Menschen als solches wahrgenommenes Gebiet, dessen Charakter das Ergebnis des Wirkens und Zusammenwirkens natürlicher und/oder anthropogener Faktoren ist. Landschaft ist also ein Lebensraum, dessen Erscheinungsbild sich aus dem Wirken natürlicher und/oder kultureller (d.h. menschlicher) Faktoren ergibt. Aufgrund unterschiedlicher Herkunft, Bezüge, Berufe… wird sie zudem von Bewohnern oder Besuchern unterschiedlich wahrgenommen.
Diese Definition aus der Europäischen Landschaftskonvention spezifiziert auch ein wichtiges Merkmal der Landschaft, nämlich dass sie ein Ganzes bildet. Natürliche und kulturelle Elemente werden gleichzeitig berücksichtigt, so dass Landschaften einen wesentlichen Beitrag zu den kulturellen und ökologischen und sozialen Interessen der Gemeinschaft leisten können.