Der Begriff der Landschaft muss auch als ein dynamischer Begriff gesehen werden. Es geht nicht darum Landschaften in einem bestimmten Stadium ihrer langen Entstehung einfach “einzufrieren”, denn Landschaften entwickeln sich und werden sich weiter entwickeln, sowohl durch natürliche Prozesse als auch durch menschliches Handeln.
Im Ansatz der heutigen Kulturlandschaftspflege wird die große Vielfalt und Qualität von Landschaften, die aus der Vergangenheit ererbt wurden und für jede Region spezifisch sind, anerkannt. Unter diesem Gesichtspunkt geht es, wie die oben erwähnte Europäische Konvention betont, darum, sich zu bemühen, diese Vielfalt und Qualität zu erhalten und sogar zu bereichern, anstatt sie sich selbst zu überlassen. Alle Landschaftstypen müssen berücksichtigt werden: herausragende Landschaften, die es zu schützen gilt, gewöhnliche Landschaften, deren Entwicklungen überwacht werden und die von Planungsmaßnahmen profitieren müssen, sowie degradierte Landschaften, die saniert werden müssen. Schließlich stellt die Konvention den Bürger in den Mittelpunkt. Er ist nicht nur Zuschauer der Region, in der er lebt, sondern auch Akteur in der Landschaft durch die Handlungen, die er Tag für Tag ausführt.
Wir unterstreichen diesen “aktiven” Ansatz zur Erhaltung von Landschaften, der durch gezielte Schutz-, Bewirtschaftungs- und Planungsmaßnahmen aufwertend und bereichernd sein soll. Das Gebiet, das den Naturpark Hohes Venn – Eifel bildet, bietet eine Landschaft von unbestreitbarer Qualität, die in ganz Belgien und sogar darüber hinaus anerkannt ist. Folglich muss dieses Gebiet verwaltet werden, um zu vermeiden, dass jeglicher Druck diese Landschaftsqualität untergräbt.
Seit einigen Jahren setzt sich der Naturpark Hohes Venn – Eifel für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung ein und beteiligt sich an der Raumordnung. Nun sind wir einen Schritt weiter gegangen…
Um jeder Bedrohung auf dem Territorium zu begegnen, den lokalen Akteuren und den öffentlichen Entscheidungsträgern dabei zu helfen, die Entwicklung zu lenken und Entscheidungen von Fall zu Fall zu vermeiden, und um eine Gesamtvision der verschiedenen Nutzungen zu vermitteln, wurde den Naturparks von der wallonischen Regierung ein Instrument zur Verfügung gestellt: die Landschaftscharta.
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